Klimaschutz gesetzlich geregelt

In diesem Sommer sind entscheidende Weichen für den Klimaschutz gestellt worden. Mit der EU-Verordnung 2021/1119, die am 29. Juli 2021 in Kraft getreten ist, werden erstmals europäische Klimaziele verbindlich gesetzlich geregelt. Bis 2030 müssen die Nettotreibhausgasemissionen mindestens um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Ab 2050 ist Klimaneutralität verpflichtend. Zur Umsetzung der Klimaziele bis 2030 hat die Europäische Kommission die Mitteilung "Fit für 55" veröffentlicht, in der umfangreiche Vorschläge gemacht werden, wie diese Ziele zu erreichen sind. 


In der Bundesrepublik sind diese Themen im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) geregelt. Dieses wurde im August nochmals erweitert, so dass in der Bundesrepublik bis 2030 sogar eine Reduzierung um 65 % gegenüber 1990 verbindlich festgeschrieben ist. Weitere konkrete Ausgestaltungen erfolgen durch die jeweiligen Klimaschutzgesetze der Länder.

 

Was kommt nun auf die Unternehmen zu?

Bislang kam der Druck auf die Themen Nachhaltigkeit, Klima hauptsächlich von den Kunden - je nach Branche jedoch sehr unterschiedlich. Da nun auch von gesetzgeberischer Seite für die gesamte Gesellschaft verbindliche Ziele vereinbart sind, müssen alle Unternehmen sehen, welchen Beitrag sie zum Klimaschutz leisten können. Systematische Ansätze hierfür bieten Umwelt- und Energiemanagementsysteme. 

Damit können systematisch Verbesserungspotenziale ermittelt und so Einsparungen auf den Weg gebracht werden. Durch die Ermittlung und Erfassung von Kennzahlen (z.B. CO2-Emissionen pro Tonne Produkt) können Ziele konkret gesetzt und deren Erreichung überwacht werden. Das Umweltmanagementsystem nach EMAS bietet zusätzlich die Möglichkeit, mit einer validierten Umwelterklärung die Verbesserungen zu veröffentlichen.

 

 

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