Verwendung von Holzpaletten in Kühlräumen

Endlich gibt es eine amtliche Stellungnahme zum Thema "Holzpaletten in Kühlräumen". Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz-Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) hat nun endgültig klargestellt, dass eine Verwendung von Holzpaletten in Kühlräumen, in denen offene Ware gelagert wird, nicht zulässig ist.

Umgekehrt wird aber auch festgestellt, dass Holzpaletten in Kühlräumen, in denen ausschließlich verpackte Waren gelagert sind, möglich und zulässig sind. Nun sollte auch von Behörden-Seite zukünftig eine einheitliche Bewertung dieses Themas erfolgen.

 

Die Stellungnahme zur Verwendung von Holzpaletten in Kühlräumen. Veröffentlicht durch die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, basierend auf einer fachlichen Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 21.10.2010 können Sie hier nachlesen.

 

 

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