Stromsteuer-Rückerstattung nur noch mit Zertifikat

Ab dem Antragsjahr 2013 müssen Unternehmen, die eine Stromsteuerrückerstattung nach § 10 Stromsteuergesetz erhalten wollen nachweisen, dass sie eines der folgenden Managementsysteme eingeführt haben oder dabei sind einzuführen:

  1. Ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001:2011, oder
  2. Ein Umweltmanagementsystem gemäß VO (EG) 1221/2009 (EMAS III)
  3. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Für die Antragsjahre 2013 und 2014 war es noch ausreichend nachzuweisen, dass die Einführung eines solches Systems momentan stattfindet.

Ab dem Antragsjahr 2015 müssen gültige Zertifikate vorliegen!

 

Die genauen Anforderungen sind in der "Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung" beschrieben.

 

 

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