Lebensmittelwarnungen

Ein Überblick über die verschiedenen Warnsysteme

EU-SCHNELLWARNSYSTEM RASFF

Das EU-weit organisierte Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel heißt RASFF (Rapid Alert System Food and Feed). Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) ist die nationale Kontaktstelle des RASFF. Hier werden Meldungen aus den Bundesländern entgegengenommen und an die EU weitergeleitet und gleichzeitig Meldungen aus dem RASFF zusammengefasst und an die deutschen Behörden weitergegeben. Meldungen aus dem Schnellwarnsystem werden wöchentlich zusammengefasst und können direkt bei der Europäischen Kommission unter Rapid Alert System for Food and Feed eingesehen werden. Monatliche Zusammenfassungen werden auf den Seiten des BVL unter Europäisches Schnellwarnsystem veröffentlicht.

 

LEBENSMITTELWARNUNG.DE

Auf dem Internet-Portal "Lebensmittelwarnung.de" werden Warnungen veröffentlicht, die in der Regel auf Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch die Lebensmittelunternehmer basieren. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Seite der Bundesländer und des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Hier können wahlweise die neuesten Warnungen, alle Warnungen oder jeweils einzelnen Bundesländern zugeordnete Warnungen eingesehen werden. Für Lebensmittelwarnungen in Deutschland klicken Sie Lebensmittelwarnung.de.

 

WARNUNGEN UND INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT NACH § 40 LFGB

Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden Warnungen wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um die Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht (§ 40 LFGB), die zwar gesetzlich geregelt sind, derzeit jedoch heftig umstritten sind. Da gegen diese Praxis rechtliche Bedenken bestehen und einige Verfahren diesbezüglich anhängig sind, wurde diese Veröffentlichung vom Bayerischen Gesundheitsministerium ausgesetzt, bis die Rechtslage geklärt ist. Wenn die Liste der Verstöße wieder veröffentlicht wird, ist sie auf den Seiten vom LGL Bayern einsehbar. Eine ähnliche Vorgehensweise findet sich in anderen Bundesländern.

 

APP VERBRAUCHERSCHUTZ

Wer permanent auf dem neuesten Stand gehalten werden will, kann sich das kostenlose App "Verbraucherschutz" auf dem Smartphone installieren. Herausgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Hier werden die Warnungen aus "Lebensmittelwarnung.de" auf dem Smartphone angezeigt.

 

 

KONTAKT

JMC Beratung

Jürgen Mayer

Fuggerstraße 14

86150 Augsburg

 

TEL  (0821) 589 50 52  

FAX  (0821) 589 50 53