Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Seit 2. Mai 2013 sind die bundesdeutschen Regelungen in Kraft, die die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen in nationales Recht umsetzen.
Die Umsetzung erfolgt in Form eines Artikelgesetzes und zweier Artikelverordnungen. Im Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen) vom 8. April 2013 werden u.a. die Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) geregelt.
Die Artikelverordnungen beschreiben die Änderungen verschiedener Verordnungen im Zuge der Anpassung an die EU-Vorgaben. Wesentliche Änderungen erfolgen im Bereich des Immissionsschutzes in der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen) und in der 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte). Hier wurden jeweils die Anhänge geändert, in denen die genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV) bzw. die Notwendigkeit zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten (5. BImSchV) angepasst.