Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch – Leitlinie erschienen

Der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.) hat die "Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis zur Anpassung der Probenahmehäufigkeit in Betrieben, die kleine Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen herstellen" veröffentlicht. Betroffen sind Betriebe, die kleine Mengen Hackfleisch bzw. Fleischzubereitungen wie Gulasch oder Geschnetzeltes für den Einzelhandel, Restaurants oder Großküchen herstellen.

Als kleine Menge gilt hierbei weniger als 2,5 t pro Woche Hackfleisch bzw. weniger als 5 t pro Woche Fleischzubereitungen.

 

Mit der Leitlinie erfolgt nun eine deutliche Erleichterung bei der Probenahmehäufigkeit und mikrobiologischen Untersuchung der hergestellten Ware. Bislang galt pauschal die Verpflichtung einer wöchentlichen Probenahme nach der VO (EG) 2073/2004. Unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Risikoanalyse vorliegt, kann die Probenahmehäufigkeit auf einmal pro Jahr reduziert werden. Die Leitlinie ist erhältlich unter http://www.bll.de.

 

 

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