EMAS Verordnung – EMAS III

Die neue EMAS Verordnung (EMAS III) ist in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind die veränderte Umwelterklärung (Schaffung von Kernindikatoren im Bereich der wesentlichen direkten Umweltaspekte), verlängerte Validierungszyklen für KMU (4 Jahre) sowie die Möglichkeit, dass auch Betriebe außerhalb der EU an EMAS teilnehmen können. Den Verordnungstext inkl. Entsprechungstabelle zur EMAS II finden Sie hier.

 

 

 

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