Seit August 2011 gilt eine Änderung im Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Frequenz für die Folgebelehrungen wurde von "jährlich" auf "alle zwei Jahre" reduziert. Demnach müssen Personen, die Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 ausüben (Umgang mit bestimmten Lebensmitteln) nur noch alle zwei Jahre belehrt werden.
Den Inhalt der Folge-Belehrung stellen wir hier zur Verfügung. Ausführliche Schulungsunterlagen mit Schulungsfolien und detaillierten Erläuterungen sowie ein Video mit der vollständigen Belehrung in unserem HACCP-Webshop.