Belehrung nach infektionsschutzgesetz

Seit August 2011 gilt eine Änderung im Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Frequenz für die Folgebelehrungen wurde von "jährlich" auf "alle zwei Jahre" reduziert. Demnach müssen Personen, die Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 ausüben (Umgang mit bestimmten Lebensmitteln) nur noch alle zwei Jahre belehrt werden.

Den Inhalt der Folge-Belehrung stellen wir hier zur Verfügung. Ausführliche Schulungsunterlagen mit Schulungsfolien und detaillierten Erläuterungen sowie ein Video mit der vollständigen Belehrung in unserem HACCP-Webshop.

 

 

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