Kühlpflicht für rohe Hühnereier entfällt

Die gesetzliche Regelung für die Kühlpflicht von rohen Hühnereiern hat sich geändert. Bislang mussten rohe Hühnereier ab dem 18. Tag nach dem Legen bei Kühltemperaturen zwischen +5 °C und +8 °C aufbewahrt werden. Geregelt war dies in der "Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung" (Tier-LMHV) im § 20. Dieser Paragraph wurde nun im Zuge erneuter Angleichungen an das EU-Recht aufgehoben. Die geänderte Verordnung trat am 17.3.2016 in Kraft.


Damit gilt ab sofort: Rohe Hühnereier müssen nicht mehr gekühlt aufbewahrt werden. Sie müssen lediglich (in rohem Zustand) bis zum 21. Tag nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden. Für die Dauer der Haltbarkeit zählt weiter das vom Hersteller angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum – MHD (in der Regel der 28. Tag nach dem Legen).

 

 

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