IFS Food führt unangekündigte Audits ein

Im Februar 2016 ist das neue Auditprotokoll Version 1 für die unangekündigten Audits erschienen. Die Regularien dieses Protokolls treten am 1. Oktober 2016 in Kraft. 


Ab diesem Stichtag besteht fortan die Möglichkeit, IFS Food Audits unangekündigt durchzuführen. Im Unterschied zu den bislang möglichen unangekündigten Food-Checks, wird hier der gesamte Anforderungskatalog des IFS Food geprüft.

 

Das unangekündigte Audit tritt damit an die Stelle des bisherigen angekündigten Audits. Die Unternehmen müssen vor jedem Audit wählen, ob das Audit angekündigt oder unangekündigt sein soll. 

 

Damit das unangekündigte Audit rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates aber auch nicht unangemessen früh stattfindet, wird ein Zeitfenster definiert in dem das Audit stattfinden muss. Dieses Zeitfenster liegt zwischen -16 Wochen vor und +2 Wochen nach dem Fälligkeitsdatum des Audits. Das Fälligkeitsdatum entspricht dem Jahrestag des Erst-Audits. Zusätzlich hat das Unternehmen die Möglichkeit, Sperrzeiten zu definieren, an denen das Audit nicht stattfinden darf. Die Sperrzeiten sind begrenzt auf maximal 10 Betriebstage.

 

 

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