Energie-Testierung verpasst?

Sollten Sie die Energie-Testierung für die Stromsteuer-Rückerstattung verpasst haben, gibt es jetzt eine Möglichkeit, diese Testierung nachträglich ausstellen zu lassen. Hierfür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Mit der Überarbeitung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) am 31.10.2014 lässt der Gesetzgeber die Möglichkeit zu, Testierungen auch nachträglich auszustellen. In der Regel müssen gemäß § 5 Abs 4 die Testate jeweils vor Ablauf des Antragsjahres ausgestellt sein. Sind jedoch alle Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 bis 4 erfüllt, so kann die Testierung auch im Nachhinein erfolgen. Der Unternehmer muss allerdings eidesstattlich versichern, dass die Voraussetzung für das Antragsjahr bereits im Antragsjahr vorlagen und nicht erst nachträglich zu Testierung erstellt worden sind.

 

 

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