Für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist seit 01.06.2013 der Anhang II der VO (EG) 1333/2008 gültig. Bisher war hierfür die nationale Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung anzuwenden. Diese ist zwar noch nicht an das aktuelle EU-Recht angepasst worden, trotzdem muss hinsichtlich der Zulassung von Zusatzstoffen nun die EU-Verordnung herangezogen werden. Der Anhang II der VO (EG) 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe enthält die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe sowie die Bedingungen für ihre Verwendung. Da diese Liste regelmäßig aktualisiert wird, empfehlen wir, diese jeweils online aktuell bei EUR-Lex abzufragen.