Energie Einsparmaßnahmen 2022

Im September bzw. Oktober 2022 sind aufgrund der angespannten Energiesituation zwei Verordnungen erlassen worden, die sowohl im privaten, als auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich Maßnahmen zur Energieeinspaungen vorschreiben.

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Klimaschutz gesetzlich geregelt

In diesem Sommer sind entscheidende Weichen für den Klimaschutz gestellt worden. Mit der EU-Verordnung 2021/1119, die am 29. Juli 2021 in Kraft getreten ist, werden erstmals europäische Klimaziele verbindlich gesetzlich geregelt. Bis 2030 müssen die Nettotreibhausgasemissionen mindestens um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Ab 2050 ist Klimaneutralität verpflichtend. Zur Umsetzung der Klimaziele bis 2030 hat die Europäische Kommission die Mitteilung "Fit für 55" veröffentlicht, in der umfangreiche Vorschläge gemacht werden, wie diese Ziele zu erreichen sind. 

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Gewerbeabfall-Trennung neu geregelt

Die neue Gewerbeabfall-Verordnung ist zum 01.08.2017 in Kraft getreten. Sie regelt die Getrennthaltungspflichten von gewerblichen Siedlungsabfällen neu. Grundlage für die Neuregelung ist die Abfallhierarchie aus dem § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. In dieser Hierarchie sind die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ sowie das „Recycling“ eindeutig der energetischen Verwertung vorangestellt.

 

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Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall - NEU

Die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall wurde komplett überarbeitet. Die Neuerungen treten am 01.06.2017 in Kraft. In der neuen Verordnung wird nun sehr viel klarer als bisher geregelt, wer einen Betriebsbeauftragten bestellen muss, sowie die Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Betriebsbeauftragten.

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ISO 14001:2015 neu und EMAS III

Am 15. September 2015 wurde die neue ISO 14001:2015 veröffentlicht. Die Übergangsfrist, innerhalb der Zertifikate nach der "alten" Norm ISO 14001:2005 noch gültig sind läuft 3 Jahre, also bis 14. September 2018. In der EMAS III wird derzeit noch im Anhang II, Teil A ein Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001:2005 gefordert. 

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Chemikalien-Kennzeichnung GHS - NEU

Ab 1. Juni 2015 treten neue Regeln für die Kennzeichnung von Chemikalien in Kraft. Basis hierfür ist die "GHS-Verordnung" mit der ein global harmonisiertes Kennzeichnungssystem schrittweise eingeführt wird. 

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Änderungen in der Nachweisverordnung

Am 1. Juni 2014 tritt die geänderte Abfall-Nachweisverordnung in Kraft. Es gab hier keine grundlegenden Änderungen. Jedoch wurden viele Details neu bzw. vor allem exakter geregelt.

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Industrieemissions-Richtlinie umgesetzt

Regelungen zur Umsetzung  der EU-Richtlinie über Industrieemissionen

Seit 2. Mai 2013 sind die bundesdeutschen Regelungen in Kraft, die die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen in nationales Recht umsetzen.

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Lagerung von Abfällen nun ab 50 t genehmigungspflichtig

Mit der Änderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen) wurden auch die Grenzen für die Genehmigungspflichten bei der Lagerung von Abfällen deutlich verändert.

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Elektronische Nachweisführung: Übergangsfristen abgelaufen

Seit 1.2.2011 besteht nun endgültig die Pflicht für Abfall-Erzeuger die Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch durchzuführen. Die elektronische Nachweisführung setzt die Ausstattung mit einem Kartenlesegerät und einer Karte mit qualifizierter elektronischer Signatur voraus. Alle Abfallerzeuger, die (mindestens) einen eigenen Entsorgungsnachweis für die Entsorgung eines gefährlichen Abfalles besitzen müssen seit 1.2.2011 "qualifiziert" elektronisch signieren können.

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EMAS Verordnung – EMAS III

Die neue EMAS Verordnung (EMAS III) ist in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind die veränderte Umwelterklärung (Schaffung von Kernindikatoren im Bereich der wesentlichen direkten Umweltaspekte), verlängerte Validierungszyklen für KMU (4 Jahre) sowie die Möglichkeit, dass auch Betriebe außerhalb der EU an EMAS teilnehmen können. Den Verordnungstext inkl. Entsprechungstabelle zur EMAS II finden Sie hier.

 

 

 

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