Am 15.4.2009 ging unsere HACCP-Gruppe auf der Business-Plattform XING an den Start. Die Gruppe hat sich inzwischen breit entwickelt. Mittlerweile über 1.800 Mitglieder tauschen sich aus und diskutieren fachspezifische Themen.
Wir bündeln weiter unsere Stärken mit starken Kooperationspartnern. Speziell für die Gastronomie, für die wir viele Produkte in unserem HACCP-Webshop anbieten, konnten wir die Gastro Academy als Kooperationspartner gewinnen.
Die gesetzliche Regelung für die Kühlpflicht von rohen Hühnereiern hat sich geändert. Bislang mussten rohe Hühnereier ab dem 18. Tag nach dem Legen bei Kühltemperaturen zwischen +5 °C und +8 °C aufbewahrt werden. Geregelt war dies in der "Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung" (Tier-LMHV) im § 20. Dieser Paragraph wurde nun im Zuge erneuter Angleichungen an das EU-Recht aufgehoben. Die geänderte Verordnung trat am 17.3.2016 in Kraft.
Im März 2014 ist die Version 2.1 des IFS Logistics herausgegeben worden. Er ist verpflichtend ab dem 01.09.2014 anzuwenden. Der Standard ist sowohl für Lebensmittel als auch für Non-Food Produkte anwendbar.
Für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist seit 01.06.2013 der Anhang II der VO (EG) 1333/2008 gültig. Bisher war hierfür die nationale Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung anzuwenden. Diese ist zwar noch nicht an das aktuelle EU-Recht angepasst worden, trotzdem muss hinsichtlich der Zulassung von Zusatzstoffen nun die EU-Verordnung herangezogen werden. Der Anhang II der VO (EG) 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe enthält die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe sowie die Bedingungen für ihre Verwendung. Da diese Liste regelmäßig aktualisiert wird, empfehlen wir, diese jeweils online aktuell bei EUR-Lex abzufragen.
Für den Bereich "Lebensmittelhygiene" gibt es in Deutschland verschiedene DIN-Normen (DIN 105xx). Diese DIN-Normen wurden nun von der EU-Kommission offiziell als Leitlinien für die gute Hygiene-Praxis (GHP) anerkannt. Im Artikel 1, Abs. 1 d, e der VO (EG) 852/2004 wird auf die Bedeutung der Leitlinien hingewiesen. Zwar sind weiterhin DIN-Normen in Ihrer Anwendung nicht verpflichtend, sie erfahren allerdings durch die Anerkennung eine deutliche Aufwertung.
Endlich gibt es eine amtliche Stellungnahme zum Thema "Holzpaletten in Kühlräumen". Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz-Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) hat nun endgültig klargestellt, dass eine Verwendung von Holzpaletten in Kühlräumen, in denen offene Ware gelagert wird, nicht zulässig ist.
Wir freuen uns, dass wir einen neuen Kooperationspartner für unser Netzwerk gefunden haben. Nachdem der Bereich Transport und Logistik in den letzten Jahren in der Lebensmittelkette zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, wollen wir unser Dienstleistungsangebot in dieser Richtung erweitern.
Die Warmhaltetemperatur von Speisen sollte über +65 °C betragen. Diese Anforderung ist nicht nur in der DIN 10 508 "Temperaturen von Lebensmitteln" empfohlen, sondern jetzt auch noch vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme bestätigt worden.