Energie Einsparmaßnahmen 2022

Im September bzw. Oktober 2022 sind aufgrund der angespannten Energiesituation zwei Verordnungen erlassen worden, die sowohl im privaten, als auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich Maßnahmen zur Energieeinspaungen vorschreiben.

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Klimaschutz gesetzlich geregelt

In diesem Sommer sind entscheidende Weichen für den Klimaschutz gestellt worden. Mit der EU-Verordnung 2021/1119, die am 29. Juli 2021 in Kraft getreten ist, werden erstmals europäische Klimaziele verbindlich gesetzlich geregelt. Bis 2030 müssen die Nettotreibhausgasemissionen mindestens um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Ab 2050 ist Klimaneutralität verpflichtend. Zur Umsetzung der Klimaziele bis 2030 hat die Europäische Kommission die Mitteilung "Fit für 55" veröffentlicht, in der umfangreiche Vorschläge gemacht werden, wie diese Ziele zu erreichen sind. 

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ISO 50001:2018 neu geregelt

Seit November 2018 liegt nun die deutsche Fassung der DIN EN ISO 50001:2018 vor. Nun kann also mit der Umstellung auf die neue Norm begonnen werden. 

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ISO 14001:2015 neu und EMAS III

Am 15. September 2015 wurde die neue ISO 14001:2015 veröffentlicht. Die Übergangsfrist, innerhalb der Zertifikate nach der "alten" Norm ISO 14001:2005 noch gültig sind läuft 3 Jahre, also bis 14. September 2018. In der EMAS III wird derzeit noch im Anhang II, Teil A ein Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001:2005 gefordert. 

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Energie-Testierung verpasst?

Sollten Sie die Energie-Testierung für die Stromsteuer-Rückerstattung verpasst haben, gibt es jetzt eine Möglichkeit, diese Testierung nachträglich ausstellen zu lassen. Hierfür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

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Stromsteuer-Rückerstattung nur noch mit Zertifikat

Ab dem Antragsjahr 2013 müssen Unternehmen, die eine Stromsteuerrückerstattung nach § 10 Stromsteuergesetz erhalten wollen nachweisen, dass sie eines der folgenden Managementsysteme eingeführt haben oder dabei sind einzuführen:

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EMAS Verordnung – EMAS III

Die neue EMAS Verordnung (EMAS III) ist in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind die veränderte Umwelterklärung (Schaffung von Kernindikatoren im Bereich der wesentlichen direkten Umweltaspekte), verlängerte Validierungszyklen für KMU (4 Jahre) sowie die Möglichkeit, dass auch Betriebe außerhalb der EU an EMAS teilnehmen können. Den Verordnungstext inkl. Entsprechungstabelle zur EMAS II finden Sie hier.

 

 

 

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